
Stadt- und Dorferneuerung
Wir bereiten Sanierungsmaßnahmen vor und begleiten die Durchführung in enger Abstimmung mit den Kommunen und Eigentümern in allen Programmen der Städtebaulichen Erneuerung, Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), EU-Programme (ESF, EFRE) und Fachprogrammen der KfW (z.B. Energetische Sanierung). Als Sanierungsbeauftragter pflegen wir einen intensiven Austausch mit den Fördermittelgebern bei Bund und Land.
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen
- Vorbereitende Planungen (GEK / ISEK)
- Antragstellung / Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB
- Städtebauliche Entwicklungskonzepte nach § 171 BauGB
- Durchführung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung nach § 146 BauGB
- Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB
- Sanierungstreuhand – Treuhandvermögen
- Sanierungsabrechnung
- Ausgleichsbeträge
- Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
- Alle Bund-Länder-Programme und Landessanierungsprogramm
- Nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)
- Quartiersmanagement
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
- Umfassende Entwicklungskonzeptionen (UEK)
- Planungsleistungen (Testentwürfe, Freiflächengestaltung, etc.)
- Begleitung und Beratung von ELR-Maßnahmen (private, kommunale und gewerbliche Vorhaben)
- Antragstellung Schwerpunktgemeinde
- Antragstellung für einzelne Maßnahmen
- Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Förderprogramme
- Flächen gewinnen durch Innenentwicklung (FDI)
- Energetische Stadtsanierung (KfW-Programm 432)
- LEADER (regionale Entwicklungskonzepte, Durchführung)
Download:
Leistungsbroschüre Energetische Stadtsanierung
Leistungsbroschüre Stadt- und Dorferneuerung
Unsere Aktivitäten zum Tag der Städtebauförderung 2017
Ihr Ansprechpartner

Margarethe Stahl
Dipl. Ing., Prokuristin
+49 711 6454 2199
+49 711 6454 2100
margarethe.stahl@lbbw-im.de