LBBW Immobilien Gruppe Vergütungsbericht 2010 gem. § 7 InstitutsVergV
1. Allgemeines
Über die Gesellschafterin, die Landesbank Baden-Württemberg, ist die LBBW Immobilien Gruppe gem. §§ 7 und 9 Instituts-Vergütungsverordnung vom 06.10.2010 verpflichtet, über die grundsätzliche Ausgestaltung der Vergütungssysteme zu informieren.
2. Vergütungssystem
Die Gesamtvergütung der Mitarbeiter setzt sich aus einer Fixvergütung, einer zusätzlichen variablen Vergütung und weiteren gehaltsrelevanten Leistungen (Benefits) zusammen.
2.1. Fixvergütung
Auf Grundlage geltender Betriebsvereinbarungen werden tarifliche und übertarifliche Stellen entsprechend marktgerecht bewertet. Basis für die Eingruppierung bilden die Funktionsbeschreibungen, die Eingruppierungsregelungen und die Wertigkeiten der Stellen. Die Fixvergütung der leitenden Mitarbeiter (1. und 2. Führungsebene) orientiert sich an der Qualifikation und den Fähigkeiten der Mitarbeiter sowie den Marktgegebenheiten. Alle Mitarbeiter erhalten 12 Monatsgehälter fest vergütet. Durch die Höhe der Fixvergütung wird sichergestellt, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung entsteht.
2.2. Variable Vergütung
Die variable Vergütung in der LBBW Immobilien Gruppe orientiert sich an den folgenden Parametern:
- Basis ist eine mit dem Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung. Die individuelle variable Vergütung wird durch die Messung der Zielerreichung anhand abgeschlossener Zielvereinbarungen von Ergebnis- (Konzern- und Segmentergebnisse) und Individualzielen (Einzel- bzw. Sonderziele) bestimmt. Im Rahmen des Top-Down-Prinzips werden die Unternehmens-/Konzernziele auf die nachgelagerten Einheiten herunter gebrochen; die Segmentziele nur auf die operativ betreffenden Einheiten. Je nach tariflicher bzw. außertariflicher Eingruppierung kann die Höhe der variablen Vergütung in der Regel zwischen maximal 8 % bis maximal 33 % des Jahresfixgehaltes betragen. Durch die Begrenzung werden keine Anreize zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risiken gesetzt.
- Für Tochtergesellschaften der LBBW Immobilien Management GmbH gibt es grundsätzlich jeweils separate Betriebsvereinbarungen, die ähnlich strukturiert sind. In sehr kleinen Gesellschaften ohne Arbeitnehmervertretung existieren ausschließlich vertragliche Regelungen zur variablen Vergütung. Auch hier sind vergleichbare Obergrenzen festgeschrieben.
- Bei der 2. Führungsebene unterliegt die variable Vergütung in der Regel der freien Ermessensausübung durch die jeweilig zuständigen Gremien der jeweiligen Gesellschaft und kann teilweise bis zu 50 % der Jahresfixvergütung betragen. Es besteht grundsätzlich kein direkter Anspruch auf variable Vergütung der Höhe nach. Das Betriebsergebnis der Gesellschaft/der Gruppe wie auch die persönlichen Leistungen/Erfolge können u.a. zur Bemessung der Höhe herangezogen werden.
- Garantie- bzw. Mindesttantiemen, welche über das erste Beschäftigungsjahr hinausgehen, gibt es bis auf zwei Altfälle (einer davon bis 2011 befristet) nicht. Die Zusagen erfolgten vor der Veröffentlichung der Instituts-Vergütungsverordnung. Auf eine vertragliche Anpassung wird hingewirkt.
- Bei der 1. Führungsebene werden ausschließlich diskretionäre variable Vergütungen gewährt. Sie orientieren sich u.a. an der Unternehmensstrategie und an den Vorgaben der Gesellschafterin.
2.3. Benefits
Die wichtigsten vergütungsrelevanten Benefits sind grundsätzlich die betriebliche Altersversorgung, die Kostenbeteiligung bei Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs („Jobticket“), die Übernahme der Kosten für die Gruppenunfallversicherung, der Essensgeldzuschuss und teilweise die Gestellung von Dienstwägen.
Arbeitsverträge, aus denen sich Verpflichtungen zur Zahlung von Abfindungen bei Ausscheiden ergeben, existieren in der LBBW Immobilen Gruppe - bis auf einen Altfall mit einer bis 2012 befristeten Regelung - nicht. Die Zusage erfolgte vor der Veröffentlichung der Instituts-Vergütungsverordnung. Auf eine vertragliche Anpassung wird hingewirkt.
3. Vergütung 2010
Basis für die folgenden Zahlen sind alle geleisteten Zahlungen in 2010. Die Angaben für die leistungsorientierte Vergütung beziehen sich im Wesentlichen auf das Geschäftsjahr 2009, welche in 2010 ausbezahlt wurden. Vom Geltungsbereich sind alle Beschäftigten der LBBW Immobilien Gruppe inklusive konsolidierter Tochtergesellschaften sowie alle Geschäftsleiter erfasst.
3.1. Fixvergütung 2010
Durchschnittlich 1.151 Mitarbeiter (inklusive Auszubildende und geringfügig Beschäftigte) erhielten insgesamt eine Fixvergütung von ca. 41,5 Mio. EUR. Die Grundgehälter der tariflichen, der übertariflichen und im Wesentlichen auch der 2. Führungsebene wurden gemäß der Entwicklung des wohnungswirtschaftlichen Tarifvertrages im Mai 2010 um 1 % angehoben.
3.2. Leistungsorientierte Vergütung 2010
Für das Geschäftsjahr 2009 wurde wegen der Ertragssituation der LBBW Immobilien Gruppe für die 1. und die 2. Führungsebene (ca. 35 Beschäftigte) keine variable Vergütung gezahlt. Auf Grund von Betriebsvereinbarungen wurden an ca. 685 tariflich und übertarifliche Beschäftigte insgesamt ca. 5,8 Mio. EUR variable Vergütung ausgeschüttet. Dies beinhaltet in 2010 erfolgte Retentionzahlungen. Insgesamt wurde an 32 Mitarbeiter 405 TEUR vertraglich in Aussicht gestellt. Die Zusagen erfolgten vor der Veröffentlichung der Instituts-Vergütungsverordnung in einer sehr schwierigen Phase der Stabilisierung/des Neuaufbaus der LBBW Immobilien Gruppe. Sieben Beschäftigte erhielten für das Geschäftsjahr 2009 in 2010 Garantietantiemen in Höhe von insgesamt ca. 65 TEUR.
3.3. Regulatorische Anforderungen und Stand der Umsetzung
Die Vergütungsprozesse wurden kurzfristig unter Berücksichtigung der Vorgaben der Instituts-Vergütungsverordnung geprüft. Es bleibt festzuhalten, dass die Regelungen im Wesentlichen mit der Verordnung im Einklang stehen. Aktuell erfolgt eine detaillierte Prüfung, welche mit externer Unterstützung in 2011 abgeschlossen sein wird.


